Ich schreibe diesen Artikel aus Enttäuschung über die Passivität, welche die deutschen Justizbehörden angesichts einer großen Herausforderung des Rechtsstaats an den Tag legen, die Spanien erschüttert. Ich beziehe mich insbesondere auf das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, welches die Ausführung eines Europäischen Haftbefehls verweigert, der von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (Spanien) ausgestellt wurde, um Carles Puigdemont wegen offenkundiger Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Gelder vor Gericht zu stellen und strafrechtlich zu belangen.
Meine Enttäuschung weicht der Fassungslosigkeit, weil ich die Hintergründe der Entscheidung dieses Gerichts nicht verstehe. Vor allen Dingen, weil zwei Ausgangspunkte zu berücksichtigen sind: (i) Spanien ist ein Rechtsstaat mit vollkommener Gewaltenteilung und Mitglied der Europäischen Union; (ii) Deutschland gilt als Hauptreferenz im europäischen Gemeinschaftsrahmen und als einer der wichtigsten Förderer der Handlungen der Europäischen Union.
So kommen also unvermeidliche Fragen auf: Warum entspricht Deutschland nicht dem Ersuchen des Obersten Gerichtshofs von Spanien, Carles Puigdemont festzunehmen und auszuliefern, damit ihm die spanische Justiz den Prozess machen kann? Warum erhält jemand, der gegen die grundlegendsten Prinzipien des Rechtsstaats verstoßen hat, in Deutschland Zuflucht und Schutz?
Es mag sein, dass sich in Deutschland nicht jeder der Wirklichkeit dessen bewusst ist, was sich im zweiten Halbjahr 2017 in Spanien im Hinblick auf die katalanische Separatistenbewegung zugetragen hat (und was bis heute zum Tragen kommt). Ich werde versuchen, die wichtigsten Ereignisse kurz und deutlich darzulegen.
Der deutsche Leser sollte sich bewusst sein, dass Carles Puigdemont Präsident der Generalitat de la Comunidad Autónoma de Cataluña [katalanische Autonomieregierung] war, welche an der Spitze einer Bewegung zur Gründung eines neuen Staates (Katalonien) mittels einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung (gegenüber Spanien) stand und dabei illegale Wege beschritt und öffentliche Gelder hierzu veruntreute. All dies erfolgte wider die Richtersprüche zahlreicher spanischer Gerichte und im vollen Bewusstsein der Illegalität der Handlungen.
Damit der deutsche Leser den Kontext versteht, ist es wichtig, hervorzuheben, dass das spanische Verfassungsrecht ein Recht auf Sezession von einem Teil seines Territoriums nicht vorsieht (wie es auch bei den Verfassungen vieler anderer Staaten mit dezentraler Verwaltung der Fall ist). Die spanische Verfassung beruht unter anderem auf der unauflöslichen Einheit der spanischen Nation, gemeinsames und unteilbares Vaterland aller Spanier, und auf dem Grundprinzip der Normenhierarchie, kraft dessen die spanische Verfassung das oberste Gesetz ist und Vorrang vor den übrigen hat.
Hierbei ist es sehr wichtig, den Leser daran zu erinnern, dass nach spanischem Verfassungsrecht die autonome Gemeinschaft Katalonien (i) sich nicht das Recht anmaßen kann, aus eigenem und ausschließlichem Willen das aufzulösen, was die spanische Verfassung als unauflöslich erklärt, und das zu teilen, was sie als unteilbar erklärt; und (ii) sie kann kein Gesetz anstrengen oder haben, das über der spanischen Verfassung steht.
Um das in Spanien zu Tage getretene Problem zu verstehen, muss der Leser wissen, dass die autonome Gemeinschaft Katalonien rechtlich nicht dazu befugt ist, ein Referendum abzuhalten (dies ist ausdrücklich im Autonomiestatut von Katalonien und in der spanischen Verfassung festgehalten). Das bedeutet selbstverständlich, dass eine Behörde einer autonomen Gemeinschaft wie Katalonien kein Recht innehaben und ausüben kann, das sie nicht hat (und daher kein Referendum ansetzen kann).
Ebenso kann der Leser nicht außer Acht lassen, dass die autonome Gemeinschaft Katalonien kein Selbstbestimmungsrecht hat, da nach der Charta der Vereinten Nationen und der internationalen Rechtsprechung über das Selbstbestimmungsrecht, die Möglichkeit der Unabhängigkeit nur vorgesehen ist, wenn es sich um „Völker der Kolonialgebiete oder solche, die unter Unterwerfung, Herrschaft oder Ausbeutung von Fremden leiden,“ handelt.
Unter Umgehung dieser grundlegenden Prämissen beschloss die katalanische Unabhängigkeitsbewegung, angeführt von Carles Puigdemont, einseitig, illegale Maßnahmen und Schritte zu ergreifen, welche die „Ausschaltung“ des spanischen Staates zum Ziel hatten. Das heißt, dass sie, obwohl sie wussten, dass ihr Handeln illegal war, entschieden, einseitig einen Sezessionsprozess durchzuführen, der die Leitprinzipien des Rechtsstaats verletzte.
So implementierten sie mit der scheinbaren Rechtmäßigkeit (was nicht der Fall war) rechtlicher Instrumente der autonomen Gemeinschaft Kataloniens unter anderem Mechanismen zur (i) Abhaltung eines bindenden Referendums über die Unabhängigkeit Kataloniens; zur (ii) Einleitung eines einseitigen Unabhängigkeitserklärungsprozesses Kataloniens; und (iii) zur Bereitstellung ausdrücklicher Haushaltsposten (öffentliche Gelder) zur Finanzierung dieser illegalen Handlungen.
Das spanische Verfassungsgericht intervenierte und erklärte besagte Instrumente aufgrund ihrer Illegalität für nichtig; dies war jedoch nicht genug, um die Bestrebungen der Putschisten zu stoppen. Diese riefen die Bevölkerung Kataloniens dazu auf, an einem Referendum (welches illegal war) teilzunehmen, dessen Strukturierung und Implementierung mit öffentlichen Geldern finanziert wurde. Das heißt, mit öffentlichen Geldern, die Carles Puigdemont einseitig beschloss, für einen illegalen Zweck aufzuwenden.
Nach der Abhaltung des illegalen Referendums (bei dem viele, jedoch nicht alle, Urnen durch die spanischen Behörden beschlagnahmt wurden) erklärte Carles Puigdemont, Katalonien in einen unabhängigen Staat in Form einer Republik umzuwandeln.
An diesem Punkt der Geschichte angelangt, würde es mir gefallen, dass sich der Leser bewusst ist, dass (i) am Tag, an dem das illegale Referendum angesetzt war, der spanische Staat sich dazu verpflichtet sah, mittels der zuständigen Behörden zu intervenieren, um die Fülle an Urnen und Stimmzettel zu beschlagnahme (obgleich nicht alle beschlagnahmt werden konnten, so gelang dies doch bei einem beträchtlichen Teil); und (ii) dass die katalanische Sezessionsbewegung als Gegenmaßnahme zu Mobilisierungen aufrief, welche in Gewalttätigkeiten mündeten.
Insofern ist es wichtig, dass der Leser weiß, dass am Tag der Abhaltung des illegalen Referendums, als die Guardia Civil [spanische paramilitärisch ausgerichtete Polizeieinheit] dagegen intervenierte, eine Vielzahl an Bürgern (aufgepeitscht durch die Separatistengruppen) sich der Arbeit der Polizisten mit Gewalt entgegenstellte, wobei verschiedene Beamte verletzt wurden und viele weitere Materialschäden zu beklagen hatten.
Tatsächlich waren diese Gewalttaten (angezettelt von der katalanischen Sezessionsbewegung unter der Führung Puigdemonts) keine Einzelfälle. Die Guardia Civil musste teilweise eskortiert werden, um ihre Aufgabe zu erfüllen. Zum Beispiel belagerten am 20. September 2017 mehr als 60.000 von den Separatistengruppen zusammengetrommelte Menschen gewaltsam die Guardia Civil bei einer Durchsuchung des Wirtschafts- und Finanzministeriums der autonomen Gemeinschaft Katalonien.
Hier möchte ich auch festhalten, dass während des gesamten von Carles Puigdemont inszenierten Theaters zudem gegen eine Reihe an weiteren Bestimmungen verstoßen wurde, die auch auf europäischer Ebene große Bedeutung haben. Ein Beispiel hierfür ist die Bestimmung zum Schutz personenbezogener Daten.
Die Regierung der autonomen Gemeinschaft Katalonien erstellte ein Wählerverzeichnis für das illegale Referendum, ohne hierzu über die personenbezogenen Daten zu verfügen (die autonome Gemeinschaft Katalonien verfügt nicht über Wählerdaten). Hierzu griff sie illegal auf personenbezogene Daten anderer Datenbanken zu, um das Wählerverzeichnis für das Referendum zu erstellen. Der Zugriff war nicht nur illegal, sondern diente zudem einem illegalen Zweck, da dieses Referendum nicht geltendem spanischem Recht entsprach. Diese Tatsachen werden derzeit auch von den spanischen Behörden untersucht.
Selbstverständlich kann nicht alles Geschehene in diesem knappen Artikel dargelegt werden, ich denke jedoch und hoffe, dass er zumindest dazu beiträgt, dass einige Menschen den Frust, den viele Spanier angesichts der Inaktivität der deutschen Behörden empfinden, verstehen können.
Was geschähe in Deutschland, wenn ein Land einseitig seine Unabhängigkeit verkündete? Was geschähe, wenn der Anführer dieser Rebellion in Spanien Zuflucht fände? Wie würde es aufgenommen, wenn die spanischen Justizbehörden einem seitens Deutschland ausgestellten Haft- und Auslieferungsbefehl gegen diesen Putschisten nicht nachkämen?
In Spanien können Staatsstreiche wie jener der von Carles Puigdemont geführten Bewegung nicht toleriert werden. Aus Respekt gegenüber dem Rechtsstaat und weil es ein Spanien ohne Katalonien nicht gibt. Katalonien ist Spanien und Spanien ist Katalonien. Das eine gibt es ohne das andere nicht.
In Deutschland würden derartige Staatsstreiche sicherlich auch nicht toleriert. Deutschland sollte als einer der Führungsstaaten der Europäischen Union zu den Ersten zählen, die Maßnahmen wie den Europäischen Haftbefehl mit wirklicher praktischer Wirksamkeit ausstatten.